PRESSEINFORMATION

OSTERREICH
Anselm van der Linde
Abt von Wettingen-Mehrerau

Abtei Mehrerau: Unabhängige Opferschutzkommission wurde eingerichtet, um auch bei Verjährung Entschädigungszahlungen zu ermöglichen. Keine Haftung des Klosters für vorsätzliche Handlungen von Mitgliedern der Gemeinschaft.

(Bregenz, 21.02.2012) Die Abtei Mehrerau hat gestern, 20.02.2012, fristgerecht die
Beantwortung der Klage eines Opfers von sexuellem Missbrauch bei Gericht eingebracht.
Generell stellt Abt Anselm van der Linde dazu fest: „Um den Opfern des oft jahrzehntelang
zurückliegenden und dadurch juristisch verjährten Missbrauchs auf alle Fälle eine
Entschädigungszahlung zu ermöglichen, wurde von der Bischofskonferenz die
Opferschutzkommission eingerichtet. Dort werden Opfer unabhängig, sensibel und diskret
beraten und unterstützt. Und es werden in möglichst kurzer Zeit Entschädigungen und
Therapiekosten ausbezahlt.“

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