Ex-Täter als Seelsorger eingesetzt

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Darf ein ehemals vom Trierer Landgericht wegen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilter Geistlicher noch Gottesdienste feiern und die Sakramente spenden? Nein, sagen Opferverbände und die katholische Jugendorganisation KSJ. Beim Bistum Trier sieht man dies offenbar anders: Der jetzt im Saarland tätige Pfarrer sei mit Einschränkungen einsetzbar, sagt ein Bischofssprecher.

Trier/Saarbrücken. “Zu seinen Aufgaben als Kooperator gehören Messfeiern, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen, die Mitarbeit in der Krankenhausseelsorge und in der Erwachsenenbildung.” So schrieb die Saarbrücker Zeitung vor genau zwei Jahren über den Geistlichen, als er in einer saarländischen Pfarrei offiziell vorgestellt wurde.

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