Keine Lockerung des Beichtgeheimnisses bei Kindsmissbrauch

SCHWEIZ
Tages Woche

8.3.2012, 16:00 Uhr

Priester, denen sexuelle Übergriffe auf Kinder gebeichtet werden, sollen die Täter nicht der Polizei melden müssen. Der Nationalrat hat es am Mittwoch abgelehnt, das Beichtgeheimnis für solche Fälle aufzuheben. Von sda

Mit 121 zu 47 Stimmen bei 5 Enthaltungen lehnte er eine parlamentarische Initiative von Carlo Sommaruga (SP/GE) ab. Dieser forderte, Angriffe auf die sexuelle Freiheit Unmündiger nicht länger durch das Berufsgeheimnis von Geistlichen zu schützen.

Note: This is an Abuse Tracker excerpt. Click the title to view the full text of the original article. If the original article is no longer available, see our News Archive.