Kloster will für Missbrauch nicht haften

OSTERREICH
Volksbegehren Gegan Kirchenprivilegien

Gleich zweimal saß der Abt des Zisterzienserklosters Mehrerau, Anselm van der Linde, am Donnerstag vor Gericht. Zwei Opfer sexueller Gewalt fordern vom Kloster zivilrechtlich Schadenersatz

Feldkirch – Eines hatten die Kläger und der Abt beim Zivilrechtsprozess Missbrauchsopfer kontra Kloster Mehrerau gemeinsam: Alle drei Männer waren angespannt, die Situation war ihnen sichtlich unangenehm. Das war es dann aber auch schon: “Kein Vergleich, wir bleiben bei unserer Haltung”, stellte der Anwalt des Klosters, Bertram Grass, klar.

Schadenersatzforderungen, im ersten Fall 200.000 Euro, im zweiten 135. 000 Euro, werden wegen Verjährung abgelehnt. Die Opfer sollten sich an die Klasnic-Kommission wenden.
Zwei ehemalige Schüler, beide geben an, von Pater Johannes, ihrem Lehrer und Erzieher, über Jahre missbraucht worden zu sein, klagten das Kloster unabhängig voneinander. Der Einfachheit halber wurde hintereinander verhandelt.

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