“Denn sie wissen nicht, was sie tun – oder doch?”

DEUTSCHLAND
MissBiT

In dem Artikel heißt es unter anderem:

“(…) Die Katholische Kirche hat in ihren Leitlinien zum Vorgehen beim sexuellen Missbrauch von Kindern im Jahre 2002 festgelegt, dass ein Beauftragter der Kirche mit dem Tatverdächtigen Gespräche führt und mit dem (mutmaßlichen) Opfer oder den Erziehungsberechtigten Kontakt aufnimmt, um dann zu entscheiden, wie zu helfen ist und wie weiter vorgegangen werden soll.

Damit wurde eine außerstaatliche Ermittlungsinstanz geschaffen, die eine interne Handhabung entsprechender Vorkommnisse vorgab und dadurch zu einem verbreiteten Verschweigen und Vertuschen entsprechender Vorkommnisse beitrug. In den überarbeiteten und verschärften Leitlinien von 2010 wurde festgelegt, dass der Beauftragte das mutmaßliche Opfer bzw. seine Erziehungsberechtigten darauf hinzuweisen hat, dass ein Verdacht möglicherweise den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt wird (was durchaus als Drohung verstanden werden könnte). Diese Mitteilung erfolgt den überarbeiteten Leitlinien zufolge dann nicht, wenn es dem (möglicherweise nicht allzu schwer herstellbaren) Wunsch des mutmaßlichen Opfers bzw. dessen Erziehungsberechtigten entspricht.

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