Priesternetzwerk weist Forderungen der „aufbrechenden“ Freiburger zurück – Aufbruch zum Abbruch

DEUTSCHLAND
Katholisches

Freiburg (Mai 2012)
Das Netzwerk katholischer Priester weist die Forderung des o.a. Aufrufs, „wiederverheiratete Geschiedene“ zur Heiligen Kommunion zuzulassen, entschieden zurück. Diese Praxis verstößt nicht nur gegen das geltende kirchliche Recht, wie es von den Verfassern des Aufrufs auch offen zugegeben wird. Ein derartiges Vorgehen verdunkelt auch das Eintreten der Kirche für die sakramentale und unauflösliche Ehe, es trägt Verwirrung und Spaltung in die Pfarreien und ist ein schwerwiegender Angriff gegen jene Ehegatten, die sich nach einer schmerzlichen Trennungserfahrung um ein Leben nach den Weisungen der Kirche bemühen.

Die perfide Behauptung, dass eine solche widerrechtliche Praxis der Zulassung zu den Sakramenten ein Gebot der Barmherzigkeit sei, weisen wir entschieden zurück – wie auch die anmaßende Feststellung, dass das Heil der Seelen (salus animarum) von „wiederverheirateten Geschiedenen“ in Gefahr sei, wenn sie nicht zur Kommunion gehen dürften. Das Gegenteil ist der Fall.

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