Schmerzensgeld für Opfer von Gewalt im kirchlichen Umfeld

LUXEMBOUG
Wort

Die durch erzbischöfliches Dekret eingesetzte unabhängige Kommission zwecks Prüfung der Anträge auf eine materielle Leistung in Anerkennung des Leids, das minderjährigen Opfern sexualisierter Gewalt durch Vertreter der Kirche zugefügt wurde, hat in einer letzten Sitzung vom 15. Juni 2012 ihre Arbeiten vorläufig abgeschlossen.

Die Kommission wurde in der Zeitspanne vom 1. Februar bis zum 30. April 2012 mit individuellen Ansprüchen von insgesamt 29 Antragstellern (20 Männern und 9 Frauen) befasst. Nach eingehender Prüfung der einzelnen Ansprüche hält die Kommission fest, dass von den 29 eingereichten Anträgen deren 24 zur Genüge begründet sind.

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