„Schuldig oder nicht schuldig“

DEUTSCHLAND
Erzbistum Berlin

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„Schuldig oder nicht schuldig“

Zum kirchenrechtlichen Verfahren bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Wird ein Kleriker des sexuellen Missbrauchs verdächtigt, leitet die Diözese unabhängig von staatlichen straf- und zivilrechtlichen Verfahren zunächst eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein, die schließlich zu einem Verfahren führen kann. Was das Ziel des kirchlichen Verfahrens ist und wo seine Grenzen sind, darüber hat unsere Zeitung mit dem Generalvikar des Erzbistums, Monsignore Tobias Przytarski, gesprochen.

Herr Generalvikar, als Offizial, Verantwortlicher für die kirchliche Gerichtsbarkeit im Erzbistum Berlin, waren Sie „qua Amt“ mit Vorwürfen von sexuellem Missbrauch gegen Geistliche befasst. Wie ist das in Ihrem neuen Amt als Generalvikar?

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