Unterstützung von Betroffenen-Initiativen

DEUTSCHLAND
netzwerkeB

netzwerkB 03.08.2012

Offener Brief an:

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Kristina Schröder
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 18555 4400

Sehr geehrte Frau Dr. Schröder,

Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 01.08.2012 in dem Sie uns mitteilen, dass es Ihnen nicht möglich ist, unseren Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen der Unterstützung von Betroffenen-Initiativen zu unterstützen.

Zur Koordination der über 500 Opfervereine gründete sich am 20. August 2011 die Bundesinitiative der Betroffenen von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Kindesalter e.V. (BI) und wurde am 2. Dezember 2011 im Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg eingetragen unter: 95 VR 31053 B. Anspruch war es, den aufwändigen Dialog zwischen den Betroffenen zu koordinieren und eine einheitliche Position der verschiedenen Betroffenenverbände für den Runden Tisch zu erfassen. Es dürfte klar sein, dass sich allein aus diesem Anspruch noch kein Alleinvertretungsanspruch der BI für die Betroffenen ergab. Ein halbes Jahr nach Gründung der BI steht die Einlösung des Anspruchs dieser Initiative mehr als in Frage. Gerade fünf Vereine sind noch Mitglied. Dennoch gilt die Initiative der Regierung als repräsentative Stimme der Betroffenen und wird nun mit mehr als 27.000 Euro finanziert.

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