Relikt aus Weimarer Zeiten

DEUTSCHLAND
Kolner Stadt-Unzeiger

Die Kirchensteuer in Deutschland beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer und wird über das staatliche Finanzamt eingezogen. Die katholische Kirche strich 2011 fast fünf Milliarden Euro Steuern ein.

In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Rechtliche Grundlage bilden die in das Grundgesetz übernommenen staatskirchenrechtlichen Artikel der Weimarer Verfassung.

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