Stellungnahme der KSJ Trier zur Umgangsweise mit Fällen sexualisierter Gewalt von Mitarbeitern der Seelsorge im Bistum Trier

DEUTSCHLAND
MissBiT

Auch mehr als zwei Jahre nach den großen öffentlichen Skandalen in Deutschland, die immer neue Fälle ans Licht brachten, verweigert die Kirche den ehrlichen Blick in die eigenen Abgründe. Die strukturellen Zusammenhänge nicht erkennen zu wollen, ist der Hauptgrund für ihre Orientierungslosigkeit und ihren unangemessenen Umgang mit den Opfern. Das führt zur unbewussten Übernahme von Täterstrategien und zur Benutzbarkeit von Tätern.

Eine evangeliumsgemäße, an den Erkenntnissen der Humanwissenschaften und am eigenen Kirchenrecht ausgerichtete Vorgehensweise legt folgendes nahe:

1.
Beim Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt muss der Blick auf die Opfer oberste Priorität haben. Aus der Opferperspektive müssen alle Entscheidungen getroffen werden, sie muss die leitende Handlungsoption sein. Heilung der zugefügten Wunden und Linderung der zugefügten Schmerzen kann nur geschehen, wenn die Täter zur Schuldanerkenntnis und zum Schuldbekenntnis geführt werden. Das wird verhindert, wenn Täter, die ihr Amt missbraucht haben, weiterhin im Amt bleiben dürfen. Priester, die straffällig geworden sind, dürfen nicht mehr in die Seelsorge und an den Altar zurückkehren. Sie sind mindestens auf Dauer zu suspendieren (im Extremfall zu laisieren); ihnen kann ein anderes Arbeitsfeld in der Kirche ermöglicht werden, das keine spezifisch priesterlichen Voraussetzungen erfordert. Täter sind außerdem an entsprechenden Sühneleistungen zu beteiligen.

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