Gerichtsurteil: Caritas darf Mitarbeiter nach Kirchenaustritt kündigen

DEUTSCHLAND
Spiegel

Ein Sozialpädagoge war enttäuscht über die vielen Missbrauchsfälle und trat aus der katholischen Kirche aus. Daraufhin verlor er seinen Arbeitsplatz in einer Einrichtung der Caritas. Eine Klage gegen die Kündigung hat das Bundesarbeitsgericht nun abgewiesen.

Erfurt – Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen müssen auch künftig bei einem Kirchenaustritt mit Kündigung rechnen. Der Austritt sei ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertigen könne, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (2 AZR 579/12).

Damit blieb ein Sozialpädagoge aus Mannheim auch in der letzten Instanz mit der Klage gegen seinen Rauswurf erfolglos. Der 60-Jährige war 2011 wegen der zahlreichen Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen aus der Kirche ausgetreten. Er könne aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht mehr der katholischen Kirche angehören, begründete er den Schritt vor seinem Vorgesetzten. Daraufhin verlor er seinen Job in einem von der Caritas getragenen Kinderbetreuungszentrum. Ihm wurde fristlos gekündigt.

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