Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland

DEUTSCHLAND
dbk

Vorwort
Im Jahr 2002 wurden durch die Deutsche Bischofskonferenz für alle Diözesen verbindliche Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche erlas-sen. Im Folgejahr wurde im Vatikan auf einem Kongress internationaler Experten zum Thema „Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche – wissenschaftliche und juristische Perspektiven“ (Hanson, Pfäfflin & Lütz, 2004) unter anderem festgehalten, dass für die indi-viduelle Risikobeurteilung der beschuldigten Geistlichen eine Nutzung der in der forensi-schen psychiatrischen Psychiatrie etablierten Methoden und Standards unabdingbar ist.

Im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz wurden daher seit 2004 in entsprechenden Fällen vermehrt forensisch-psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben. Es etablierten sich bundesweit drei Zentren, in denen der überwiegende Teil dieser Gutachten erstellt wurden, nämlich in den Instituten für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen (Leiter: Prof. Dr. med. N. Leygraf) und der Charité-Universitätsmedizin Berlin (Leiter: Prof. Dr. med. H.-L. Kröber) sowie in der Sektion Forensische Psychotherapie der Universität Ulm (Leiter: Prof. Dr. med. F. Pfäfflin). Im Rahmen gemeinsamer Gespräche der drei Institutsleiter mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofkonferenz über die im Zusammenhang mit den Be-gutachtungen gemachten Erfahrungen entstanden erste Überlegungen, die gutachterlich gewonnenen Erkenntnisse systematisch zu erfassen und wissenschaftlich auszuwerten.

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