Bischof Tebartz-van Elst muss gehen

DEUTSCHLAND
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Rom/Limburg. Nach monatelangen scharfen Debatten um Amtsführung und Verschwendung des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst hat der Papst entschieden: Der beurlaubte Bischof darf nicht in sein Amt zurückkehren.

Franziskus stützte sich auf den Prüfbericht einer Expertenkommission, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Demnach trägt der 54-jährige Oberhirte maßgeblich Verantwortung für die Versechsfachung der Kosten für den millionenschweren Um- und Ausbau der Bischofsresidenz in Limburg, weil er kirchliche Vorschriften und Kontrollgremien umging und immer wieder Sonderwünsche hatte.

In der katholischen Kirche wurde die seit langem mit Spannung erwartete Entscheidung des Papstes mit Erleichterung aufgenommen und als Signal für einen Neuanfang gewertet. Der Skandal um Tebartz-van Elst hatte das Bistum zerrüttet und die katholische Kirche in ganz Deutschland in eine tiefe Vertrauenskrise gestürzt, in einigen Regionen traten mehr Gläubige als üblich aus der Kirche aus.

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