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netzwerkB Pressemitteilung vom 17.12.2015
Bischof Trelle vom Bistum Hildesheim soll „Missbrauchs-Vorwurf“ vertuscht haben, laut SPIEGEL ONLINE 15.12.2015.
Von komplettem „Versagen“ und „Rücktritt“ ist die Rede.
In Deutschland gibt es bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung keine Melde- und Anzeigepflicht. Insofern hätte Bischof Trelle, wenn er angeblich einen „Missbrauchs-Vorwurf“ vertuscht haben soll, nicht gegen die gesetzliche Norm unseres Staates verstoßen. „Vertuschen“ ist in Deutschland durch die aktuelle Gesetzeslage legal.
netzwerkB fordert schon seit 2010 eine Anzeige- und Meldepflicht bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Bischof Trelle könnte so gesetzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Vorwurf der Vertuschung ihm nachgewiesen würde.
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