Verjährte Sex-Übergriffe: Schweizer Bischöfe zahlen 300’000 Franken in Fonds

SCHWEIZ
cath.ch

[Les évêques suisses versent 300’000 francs pour les victimes d’abus sexuels]

[Swiss victims of sexual assault in a church environment whose cases are time-barred and who many of are of an advanced age will soon receive a financial contribution from the Catholic church. The Swiss Bishops’ Conference (SBK) and the religious communities and the Roman Catholic Central Conference (RKZ) have so far pledged 460,000 francs for this fund.]

Zürich, 28.4.16 (kath.ch) Opfer von sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld, deren Fall bereits verjährt ist und die zum Teil in vorgerücktem Alter sind, sollen bald einen finanziellen Beitrag seitens der Kirche erhalten: Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Ordensgemeinschaften und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) haben bisher 460’000 Franken für diesen Fonds zugesagt, wie Giorgio Prestele, Präsident des Fachgremiums sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld, gegenüber kath.ch sagte.

Sylvia Stam

Mit einer halben Million soll der Fonds für verjährte Fälle geäufnet werden, sagt Giorgio Prestele, Präsident des Fachgremiums sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld der SBK. Die Bistümer hätten einen Beitrag von 300’000 Franken zugesagt. «Diese Rückmeldungen sind sehr rasch gekommen, das war überhaupt kein Thema!», betont Prestele. Nun hat auch die RKZ, der Zusammenschluss der kantonalen Körperschaften, einen Betrag von 150’000 Franken zugesichert. Die als Verein organisierte Vereinigung der Höhern Ordensobern (VOS’USM), die über wenig finanzielle Mittel verfügt, hat 10’000 Franken zugesagt. Prestele hofft für die fehlenden 40’000 Franken auf Ordensgemeinschaften, von denen man annehmen kann, dass sie über Geld verfügen, etwa Klöster grösserer Wallfahrtsorte.

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