Der Fall Mara: Leidensweg eines österreichischen Mädchens

OSTERREICH
pressetext

Wien (pts005/28.03.2013/07:00) – Stellungnahme von Sissi Kammerlander:

Im Zuge des Symposiums “Prävention von Missbrauch und Gewalt – ein gesamtgesellschaftliches Anliegen” im Februar im Haus der Industrie in Wien wurde unter anderen Aspekten der extensiven Kindesmissbräuche das Anliegen geäußert, Kindesmissbrauch, also jede Gewalt, insbesondere auch sexuelle Gewalt gegen Kinder, dürfe keinesfalls verharmlost werden.

Tendenz zur schnellen Einstellung von Gerichtsverfahren bei Missbrauchsfällen in Österreich: Wenn man die Gesetzgebung prüft, ist unschwer zu erkennen, dass selbst der Gesetzgeber Probleme hat, dem Missbrauch und der Gewalt gegen Kinder effektiv entgegenzutreten. Die festgelegten Verjährungsfristen beispielsweise fallen gern in die Zeitperiode, in welcher Missbrauchsopfer aufgrund der schweren Traumatisierung nicht über ihre Erfahrungen sprechen können. Wenn Opfer oder ihre Angehörigen eine Anzeige einbringen, sind die folgenden Verfahren oft von kurzer Dauer: Die Staatsanwaltschaften tendieren dazu, sie einzustellen.

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