DEUTSCHLAND
dbk
Vorwort
Im Jahr 2002 wurden durch die Deutsche Bischofskonferenz für alle Diözesen verbindliche Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche erlas-sen. Im Folgejahr wurde im Vatikan auf einem Kongress internationaler Experten zum Thema „Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche – wissenschaftliche und juristische Perspektiven“ (Hanson, Pfäfflin & Lütz, 2004) unter anderem festgehalten, dass für die indi-viduelle Risikobeurteilung der beschuldigten Geistlichen eine Nutzung der in der forensi-schen psychiatrischen Psychiatrie etablierten Methoden und Standards unabdingbar ist.
Im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz wurden daher seit 2004 in entsprechenden Fällen vermehrt forensisch-psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben. Es etablierten sich bundesweit drei Zentren, in denen der überwiegende Teil dieser Gutachten erstellt wurden, nämlich in den Instituten für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen (Leiter: Prof. Dr. med. N. Leygraf) und der Charité-Universitätsmedizin Berlin (Leiter: Prof. Dr. med. H.-L. Kröber) sowie in der Sektion Forensische Psychotherapie der Universität Ulm (Leiter: Prof. Dr. med. F. Pfäfflin). Im Rahmen gemeinsamer Gespräche der drei Institutsleiter mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofkonferenz über die im Zusammenhang mit den Be-gutachtungen gemachten Erfahrungen entstanden erste Überlegungen, die gutachterlich gewonnenen Erkenntnisse systematisch zu erfassen und wissenschaftlich auszuwerten.
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