Italiens Bischöfe veröffentlichen Missbrauchs-Leitlinien

ROM
kathweb

Österreichische Regelung ist präziser und schärfer formuliert

Rom, 22.05.2012 (KAP) Sexueller Missbrauch durch katholische Geistliche muss von den Bischöfen Italiens nicht automatisch gegenüber den staatlichen Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden: Die Bischöfe seien jedoch verpflichtet mit den staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten, heißt es in den Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch, die am Dienstag von der Italienischen Bischofskonferenz (CEI) in Rom vorgestellt wurden. Ein Bischof sei keine staatliche Amtsperson. Rechtlich sei er daher nicht verpflichtet, Informationen an staatliche Justizbehörden weiterzuleiten, heißt es in dem 24-seitigen Dokument.

Priester, die Minderjährige sexuell missbraucht haben, sollen nach den Worten von CEI-Generalsekretär Bischof Mariano Crociata unverzüglich aus der Seelsorge entfernt werden. Ein solcher Geistlicher werde nicht wieder in die ordentliche Seelsorge zurückkehren und in keiner Weise mehr Kontakt mit Minderjährigen bekommen, sagte Crociata.

Note: This is an Abuse Tracker excerpt. Click the title to view the full text of the original article. If the original article is no longer available, see our News Archive.