Wer Katholik sein will, muss Kirchensteuer zahlen

DEUTSCHLAND
Sueddeutsche

Ein Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Der Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp scheiterte mit seiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht – obwohl er sich auf die Gesetze des Vatikans beruft.

Im Streit darüber, ob jedes ihrer Mitglieder Kirchensteuer zahlen muss, hat die katholische Kirche vor Gericht einen Erfolg errungen: Ein reiner Austritt aus der Kirchensteuer, aber nicht aus der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft ist in Deutschland nicht möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Verhandelt wurde der Fall des Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. Der emeritierte Professor für Kirchenrecht hatte 2007 erklärt, aus der Kirche als “Körperschaft des öffentlichen Rechts” auszutreten – und seither keine Steuern mehr bezahlt.

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