Stift Kremsmünster: Urteil gegen “Pumpgun-Pater” rechtskräftig

OSTERREICH
der Standard

Linz – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Konviktsdirektors des Stiftes Kremsmünster zurückgewiesen. Der heute 81-Jährige Pater A. war im Sommer 2013 wegen gewalttätiger und sexueller Übergriffe auf Zöglinge zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Nun liegt es am Oberlandesgericht Linz endgültig über die Strafhöhe zu entscheiden. Aber auch darüber, ob der 81-Jährige den Privatbeteiligten Schadenersatz bezahlen muss. Sie waren in erster Instanz auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden.

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