Erhebungsverfahren der Kirchensteuer auf die Kapitalertragssteuer

DEUTSCHLAND
EKD

[An explanation of how the church tax is assessed in Germany.]

Häufige Fragen zum Erhebungsverfahren der Kirchensteuer auf die Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) ab 2015

Ab 2015 soll die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer direkt von Banken, Versicherungen oder Wohnungsbaugenossenschaften abgeführt werden. Da ist es gut, die Fakten zu kennen. Ein Faltblatt mit ausführlichen Informationen steht für Sie zum Download bereit.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge – ist das etwa schon wieder eine neue Steuer?

Nein, Kirchensteuer auf Kapitalerträge oberhalb des Steuerfreibetrages von 801 Euro (ledig) bzw. 1602 Euro (verheiratet) gibt es schon immer. Kapitalerträge waren schon früher als Einkommen in der Steuererklärung anzugeben und zu versteuern, inklusive Kirchensteuerzuschlag. Neu ist lediglich ab 2015 die Art der Erhebung:

Seit 2009 wird die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle ihrer Entstehung von den Banken automatisch erhoben und an die Finanzbehörden weitergeleitet. Die automatische Weiterleitung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erfolgte nur nach entsprechender Mitteilung des Steuerpflichtigen an seine Bank. Ab 2015 wird auch die auf die Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer an die Finanzbehörden weitergeleitet.

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